Meldung an zuständige Behörde (ab 19.07.2018)

Anzeige an zuständige Behörde

  • bei Inbetriebnahme
  • nach technischer Änderung der Anlage (Wiederinbetriebnahme)
  • bei Betreiberwechsel oder Stilllegung
  • bei Überschreitung des Massnahmenwertes (10.000 KBELeg/100 ml)

Erforderliche Arbeiten

  • Vorbereitung und Dokumentation einer Inbetriebnahme nach Anhang 2 der Verordnung (Sauberkeit der Anlage, mikrobiologische Eigenschaften des Benetzungswassers, Wasseraufbereitung, …)
  • Inspektion und Reinigung gemäss Wartungsplan der Anlage unter Berücksichtigung der Herstellerangaben
  • Bestimmung Referenzwert KBEallg. oder Definition von 10.000 KBEallg./ml als Referenzwert
  • Betriebsinterne Vor-Ort-Analyse alle 14 Tage (chem., KBEallg.)
  • Probennahme und Laboranalyse durch akkr. Labor auf (KBEallg.) KBELeg.
    - Nach Inbetriebnahme
    - Nach einer technischen Änderung der Anlage (Wiederinbetriebnahme)
    - Alle 3 Monate/6 Monate (bei Unterschreitung des Prüfwertes 1 in mind. 2 aufeinander folgenden Jahren; mind. 1 Laboruntersuchung zwischen dem 1. Juni und 31. August siehe 42. BImSchV §4 Absatz 4)
  • Massnahmen bei Überschreitung von Prüf-/Massnahmewerten (entspr. Massnahmenplan)
  • Prüfung der Anlage durch öff. best. und vereid. Sachverständigen oder akkr. Inspektionsstelle Typ A alle 5 Jahre (Umfang der Prüfung und Anforderungen an Sachverständige noch nicht definiert, Stand April 2018)

Anlagendokumentation

Erstellung

  • Risikoanalyse für die Gesamtanlage (Wasseraufbereitung, Rohrleitung, Verdunstungskühlanlage, weitere wesentliche Komponenten) mit Unterstützung einer hygienisch fachkundigen Person
  • Inspektions-, Wartungs- und Massnahmenplan

Dokumentation und Ablage

  • Komponentendokumentation
  • Durchgeführte Änderungen und Reparaturen
  • Inspektionen und Reinigungen
  • Wasseranalysen (vor Ort, Labor)
  • Wiederkehrende Einweisungen des Betriebspersonals

Nachfolgend eine Übersicht zu Massnahmen und Abläufen abhängig von Ergebnissen der Laboranalysen:

Abbildung 1: Übersicht erforderlicher Arbeiten bezüglich Legionellenbeprobung (Adaption BGA, VDKL Leitfaden zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider)

Baureihe HTK/HTV

Hybride Trockenkühler und Verflüssiger werden vom Anwendungsbereich der Verordnung erfasst.

Folgende Vorteile haben Sie als Kunde beim Betrieb von Verdunstungskühlern des Typs HTK/HTV:

Umfangreiche Gerätedokumentation

  • Planungsunterlagen, technische Detaillierung mit relevanten Grenzwerten
  • Risikoanalyse für das Gerät als Basis der zu erstellenden Risikoanalyse der Anlage
  • Wasserspezifikation und Wasserbehandlungsvorschlag
  • Ausführliche Dokumentation zur Inbetriebnahme

Sehr gute Zugänglichkeit zu allen hygienerelevanten Bereichen für

  • Inspektion des Benetzungsbeckens im laufenden Betrieb
  • Inspektion und Reinigung des gesamten Gerätes

Benetzungswasserkreislauf ist selbstentleerend

  • In das Benetzungsbecken bei Pumpendeaktivierung
  • Vollständig inklusive Benetzungswasserbecken für zyklische Beckenleerung oder für eine temperaturabhängige Frostentleerung

Im Benetzungskreislauf werden ausschliesslich Werkstoffe verwendet, die mikrobiologisch nicht verstoffwechselbar sind.

Die Geräte generieren bei der Benetzung nachweislich keine Aerosole (siehe Aerosol Prüfungen).

  • Drucklose Wasseraufgabe ohne Tropfenbildung
  • Spezielle Lamellengeometrie
  • Begrenzung der Luftströmungsgeschwindigkeiten

Benetzungswasser-Management übernimmt HybriMatic Steuerung für

  • Eindickung des Benetzungswassers
  • Zufuhr von Zusatzwasser
  • Abschlämmung des Benetzungswassers
  • Zyklische Beckenleerung (parametrierbar, alle 7 Tage)
  • Aktivierung und Fehlerüberwachung einer Biozid-Dosierung
  • Aktvierung und Fehlerüberwachung einer Desinfektion mittels UV-Strahlen

Angelehnt an das VDMA Einheitsblatt 24649 «Betriebsempfehlungen für Verdunstungskühlanlagen» stellen wir Ihnen zur Orientierung eine Übersicht sinnvoller Inspektions- und Wartungsarbeiten zur Verfügung.

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Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Rückkühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt.

Von der Verordnung ebenfalls erfasst sind auch die Geräte, bei denen die Verdunstung/adiabate Vorkühlung der Umgebungsluft durch Befeuchtungsmatten (JAEGGI ADC/ADV) erfolgt. Wird eine zeitliche und räumliche Trennung zwischen Verdunstungskühlung und trockener Wärmeübertragung nachgewiesen und kann zudem ein Aerosolaustrag aus dem ersten Prozessschritt ausgeschlossen werden, kann der Betreiber bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ausnahme von den Forderungen der 42. BImSchV stellen.